Praktikum

Für die Zulassung zur Master Thesis muss ein 12 wöchiges Fachpraktikum anerkannt sein. Alle Informationen zur Anerkennung finden Sie auf dieser Homepage.

Bitte reichen Sie Ihren Bericht zusammen mit dem ausgefüllten Antrag ein. Legen Sie dem Bericht zumindest eine unbeglaubigte Kopie des Zeugnisses oder das Originalzeugnis bei. Falls Sie eine Kopie beilegen, müssen Sie das Originalzeugnis bei der Abholung vorlegen.

Für jede Praktikumswoche ist ein Bericht von mindestens 2 Seiten anzufertigen. Aus dem Bericht soll insbesondere hervorgehen, welche Tätigkeiten Sie ausgeübt haben und welche Erfahrungen Sie gesammelt haben.

Die vollständigen Antragsunterlagen können Sie im Sekretariat des Servicezentrums einreichen und auch nach der Anerkennung dort wieder abholen. Das Sekretariat des Servicezentrums finden Sie in der Fraunhoferstr. 4 Raum S3|21 103.1.

Die Anerkennung dauert ungefähr vier Wochen.

Beurlaubung

Für die Dauer des Praktikums ist eine Beurlaubung empfehlenswert. Im Falle der Beurlaubung wird das Semester nicht in die Studiendauer eingerechnet. Da es sich um ein studienbedingtes Praktikum handelt, ist es dennoch möglich, in besagtem Semester Prüfungen abzulegen. Es empfiehlt sich, dies vorab mit dem zuständigen Studienbüro abzuklären.

Weiterführende Informationen zur Beurlaubung finden sich auf den zentralen Webseiten der TU Darmstadt:

Beurlaubung

Dort sind zusätzlich auch die genauen Bedingungen und Fristen für die Beantragung des Urlaubssemesters aufgeführt.

Bitte beachten Sie auch die folgenden Punkte:

  • Werkstudententätigkeit kann als Praktikum anerkannt werden, in diesem Fall benötigen wir zur Prüfung auf Anerkennung ein Arbeitszeugnis, aus dem die Tätigkeiten und die Anzahl der abgeleisteten Arbeitsstunden hervor gehen. Im Falle einer Anerkennung werden Ihnen jeweils 40 Arbeitsstunden als eine Woche Praktikum angerechnet.
  • HiWi Tätigkeiten können nicht als Praktikum anerkannt werden.
  • Pflichtpraktika für ein voran gegangenes Studium erkennen wir nicht nochmals an. Das gleiche gilt für Praxissemester und Arbeitszeiten, in denen eine Studien-/Diplomarbeit oder Bachelor-/Master-Thesis in der Industrie angefertigt wurde.
  • Das Praktikum gilt erst dann als anerkannt, wenn Sie die Unterlagen wieder abgeholt haben.
  • Wir melden dem Prüfungssekretariat erst dann die Ableistung des Praktikums, wenn mindestens 12 Wochen Praktikum anerkennt wurden. Über die Anerkennung kürzerer Zeiten informieren wir das Prüfungssekretariat nicht.
  • Plagiat: Wenn Sie Textteile ohne Quellenangabe kopieren (z. B. aus dem Internet) werden wir den gesamten Bericht nicht anerkennen, unabhängig davon, wie viel Text kopiert worden war.

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