Da seit Oktober 2015 die 5. Novelle der APB in Kraft ist, gilt bzgl. eines PO-Wechsels:
Solange Sie keinen Antrag stellen, bleiben Sie in der alten Prüfungsordnung. Wenn Sie in die neue Prüfungsordnung wechseln wollen, müssen Sie das beantragen. Hierzu verwenden Sie bitte unser Formular.
Wenn der Prüfungsordnungswechsel aufgrund Ihres Antrags durchgeführt wurde, können Sie nicht mehr in die alte PO zurück wechseln.
Bitte beachten auch die Äquivalenztabellen.